PHOSPHATKAI
Das Schifffahrtsamt in Szczecin legt auf der Grundlage eines Gutachtens vom 29.04.2024 – Sondierungsplan Nr. 095/2024-E den zulässigen Tiefgang von Schiffen, die am Phosphatkai im Hafen von Szczecin anlegen:
1) am Phosphatkai::
- erste 45 Meter auf der Nordseite – Uferbefestigung;
- weitere 182 Meter Kai – 5,8 Meter;
- weitere 50 Meter Kai – 5,4 Meter;
- verbleibende 14 Meter Kai – 4,2 Meter.
2) auf der Zufahrt zum Phosphatkai – 5,7 Meter.
Die obige Bestimmung der Schiffstiefgänge bezieht sich auf das Höhensystem PL-EVRF-2007-NH und ist für 12 Monate ab dem Datum der Vermessung gültig.
Um den festgelegten zulässigen Tiefgang von Schiffen auf den durchschnittlichen Wasserstand 515 im Hafen von Szczecin zu beziehen, sollten zu den oben genannten Werten 0,2 Meter hinzugefügt werden.
DALBENKAI
Das Schifffahrtsamt in Szczecin legt auf der Grundlage eines Gutachtens vom 29.04.2024 – Sondierungsplan Nr. 096/2024-E den zulässigen Tiefgang von Schiffen, die am Dalbenkai im Hafen von Szczecin anlegen:
Am zentralen Liegeplatz auf einer Anlegelinie von 185 Metern (65 Meter des zentralen Liegeplatzes und je 60 Meter nördlich und südlich in der Dalbenverlängerung des zentralen Liegeplatzes):
- 5.7 5,7 Meter – über die gesamte Länge der Anlegelinie.
- auf der Zufahrt zum Dalbenkai – 5,7 Meter.
Anmerkung: Bei der Bestimmung des Tiefgangs von Schiffen, die am Dalbenkai festgemacht haben, wurden Abstandsfender berücksichtigt.
Die obige Bestimmung der Schiffstiefgänge bezieht sich auf das Höhensystem PL-EVRF-2007-NH und ist für 12 Monate ab dem Datum der Vermessung gültig.
Um den festgelegten zulässigen Tiefgang von Schiffen auf den durchschnittlichen Wasserstand 515 im Hafen von Szczecin zu beziehen, sollten zu den oben genannten Werten 0,2 Meter hinzugefügt werden.